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Leistungen

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Wenn das geliebte Fahrzeug bei einem Unfallgeschehen beschädigt wurde, ist der Besitzer oder Fahrzeughalter auf einen freien und qualifizierten Sachverständigen angewiesen, denn es gilt den zustehenden Schadenersatzanspruch quantitativ und qualitativ zu beziffern.
Als Sachverständigenleistungen werden hierzu der erforderlichen Reparaturkostenaufwand zur Schadenbehebung nach einem Unfall mit Fahrzeugwertangaben und die Höhe eines eventuell verbleibenden merkantilen Minderwertes nach erfolgter Reparatur bestimmt.

Ein weiteres Betätigungsfeld für den Sachverständigen ist die Erstellung von Wertgutachten für PKW, LKW, Krafträder und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bei deren Veräußerungen, bei Firmenveränderungen und für steuerliche Nachweise sowie Kreditvergaben.

In Streitigkeiten vor Gericht wird der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung oft zur Beweisführung mittels Gutachtenerstellung benötigt.

 

 

   

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