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Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
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Öffentliche Bestellung und
Vereidigung Zeichen für Sachverstand
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu.
Unternehmen, Gerichte und Verbraucher stehen vor der Frage: Wie einen qualifizierten Sachverständigen
finden? Die Antwort fällt leicht: Wer
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine
Dienstleistung von hoher Qualität.
Sachverständige Unabhängig und
unparteiisch
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, daß er auf
seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. D.h.: Dritte, denen
Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen.Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf
und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf
ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Qualifikation Ständig auf dem
Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute
mit herausragender Qualifikation. Sie
unterziehen sich einem aufwändigen Prüfverfahren und danach steht ihre Arbeit
unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft
(IHK, HWK etc.). Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch
geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen
sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Gesetzgebung Vertrauen und
Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält
Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Diese Tatsache hat den
Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. So wird garantiert, dass ein Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
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