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Die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Zeichen für Sachverstand

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte und Verbraucher stehen vor der Frage: Wie einen qualifizierten Sachverständigen finden? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.

Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch

Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, daß er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. D.h.: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.

Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Sie unterziehen sich einem aufwändigen Prüfverfahren und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (IHK, HWK etc.). Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Diese Tatsache hat den Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. So wird garantiert, dass ein Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

 

 

   

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